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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 9.05   

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https://dejure.org/2006,19372
OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 9.05 (https://dejure.org/2006,19372)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 7 B 9.05 (https://dejure.org/2006,19372)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 (https://dejure.org/2006,19372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für den Anspruchs eines (freien) Journalisten auf Einsichtnahme in den Terminkalender des regierenden Bürgermeisters von Berlin; Voraussetzungen eines Akteneinsichtnahmeanspruchs aus § 3 Abs. 1 S. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG, BE)

  • Judicialis

    IFG § 1; ; IFG § ... 1 Abs. 1; ; IFG § 2; ; IFG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; IFG § 3; ; IFG § 3 Abs. 1; ; IFG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; IFG § 3 Abs. 2; ; IFG § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; IFG § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; IFG § 6 Abs. 2 Satz 2

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters - Wowereits Kalender gehört nicht zu Akten öffentlicher Stellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bestätigt (Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 -).

    Der Verweis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2006 (- 7 B 9.05 -) verfange nicht, weil die abweichende Berliner Rechtslage ein aktenbezogenes Informationsrecht gewähre.

    Dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung zur Versagung des Einsichtnahmerechtes in den Terminkalender des regierenden Bürgermeisters darauf abgestellt hat, dass der Anwendungsbereich des Berliner IFG mangels der Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsvorgang nicht eröffnet sei (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 -, juris) , ist ausgehend von dem hier maßgeblichen Landesrecht nicht von entscheidender Bedeutung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Erfasst sind jedoch allein der materiellen Verwaltungstätigkeit zuzuordnende Vorgänge mit Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit, wie sie in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9.05 -).
  • VG Potsdam, 27.04.2010 - 3 K 1595/05

    Recht auf Akteneinsicht

    Statthafte Klageart ist hier die Verpflichtungsklage (ständige Rechtsprechung der 3. Kammer im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006, Az. 7 B 9.05), da im Falle der Ablehnung über den Antrag durch Verwaltungsakt entschieden wird (§§ 6 Abs. 1 Satz 7, 8 AIG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 12 B 23.20

    Informationsfreiheit; Datenschutz; Spezialität; Protokollbandabfrage; IFG Bln;

    Auch liegt ein konkreter Bezug zu einem Verwaltungsvorgang vor (zu diesem Erfordernis Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9.05 - juris Rn. 13 ff.).
  • VG Berlin, 07.06.2023 - 2 K 148.21

    Anspruch auf Zugang zu Information

    Diese Vorschrift erschöpft sich indes in einer Darlegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Einsichts- und Auskunftsrechts, ohne dessen Gegenstand im Einzelnen zu bezeichnen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9/05 - juris Rn. 13).

    Die Aufzeichnung des Quellcodes erfolgt mithin nicht in einer konkreten Verwaltungsangelegenheit, sondern als "Arbeitsmittel" zu sonstigen amtlichen Zwecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9/05 - juris Rn. 15; s. auch BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2022 - 10 C 3/21 - juris Rn. 45 ff. zu Recherchemitteln).

  • VG Cottbus, 26.05.2011 - 3 K 820/10
    Anerkannt ist insoweit, dass im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht durch Verwaltungsakt entschieden wird, vgl. §§ 6 Abs. 1 S. 7, 8 AIG; während im Falle der Gewährung von Akteneinsicht davon auszugehen ist, dass inzidenter vorab ein Verwaltungsakt ergeht, dessen Erfüllung wiederum ein Realakt ist, vgl. § 7 AIG (so auch VG Potsdam, Urteil vom 27. April 2010 3 K 1595/05 , im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 7 B 9.05 ).
  • VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13

    Zur Frage des Anspruchs auf Informationszugang zu Dokumenten mit Bezug zu

    Sie dienen dem Zweck der Beteiligungsverwaltung des Beklagten und haben daher anders als die Eintragungen im Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters von Berlin (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9.05 - Juris) den erforderlichen Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit.
  • VG Cottbus, 25.01.2011 - 3 K 1050/09

    Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht

    Insoweit ist anerkannt, dass im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht durch Verwaltungsakt entschieden wird, vgl. §§ 6 Abs. 1 S. 7, 8 AIG; während im Falle der Gewährung von Akteneinsicht davon auszugehen ist, dass inzidenter vorab ein Verwaltungsakt ergeht, dessen Erfüllung wiederum ein Realakt ist, vgl. § 7 AIG (so auch VG Potsdam, Urteil vom 27. April 2010 - 3 K 1595/05 -, im Anschluss an Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 -).
  • VG Berlin, 21.05.2015 - 2 K 43.14

    Begehren, gerichtet auf Versagung des Informationszugangs zu

    Erfasst sind jedoch allein der materiellen Verwaltungstätigkeit zuzuordnende Vorgänge mit Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit, wie sie in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9.05 - Juris Rn. 14 f. und Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - Juris Rn. 20).
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